Dichtheitsprüfung / Dichtigkeitsprüfung
Dichtheitsprüfung zur Zustandserfassung des Abwassersystems
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Eine Dichtheitsprüfung oder auch Dichtigkeitsprüfung ist eine nach DIN Normen festgelegte Prüfung der Dichtheit von Rohr- und Kanalleitungen, Schächten und Hausanschlüssen.
Bei der Zustandserfassung (Kanalinspektion) von erdverlegten Abwasserleitung geht es darum, sicherzustellen, dass kein Abwasser aus den Rohr- und Kanalleitungen austreten und im Gegenzug kein Grundwasser oder Regenwasser in das Abwassersystem eindringen kann.
Diese Dichtheitsprüfungen oder auch Dichtigkeitsprüfungen sind wichtig, um Grundwasserverunreinigung zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit des Abwassersystems zu gewährleisten und gesetzliche Vorlagen zu erfüllen.
Unterirdische Schäden können zudem zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Eine frühzeitige Kanalinspektion zum Beispiel in Form einer Dichtheitsprüfung kann helfen, rechtzeitig notwendige Maßnahmen durchzuführen. Denn grundsätzlich gilt: je länger ein Schaden unentdeckt bleibt, desto aufwendiger kann eine Rohr- oder Kanalsanierung werden.
Zudem kann ein aktuelles Dichtheitszertifikat den Marktwert eines Hauses erheblich erhöhen oder im Gegenzug (bei Nichtvorlage) auch mindern. Es wird zunehmend von Immobilienexperten empfohlen, beim Hauskauf auf einen aktuellen Dichtheitsnachweis darauf zu achten.
Wie ist die aktuelle gesetzliche Lage zur Dichtheitsprüfung in Hamburg und Schleswig-Holstein?
Die gesetzlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen können je nach Bundesland variieren. Hier sind die aktuellen Regelungen für Hamburg und Schleswig-Holstein:
Regelungen zur Dichtheitsprüfung Hamburg
In Hamburg gibt es klare Vorschriften zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen:
Hamburgische Abwassersatzung (HmbAbwS):
- Die Verordnung schreibt vor, dass alle privaten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen und im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, regelmäßig auf ihre Dichtheit geprüft werden müssen.
- Die erste Prüfung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 erfolgen.
- Nach der Erstprüfung sind wiederkehrende Prüfungen in einem Intervall von maximal 20 Jahren vorgeschrieben.
Prüfungsumfang und Durchführung:
- Die Prüfung muss von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden.
- Prüfmethoden umfassen die optische Inspektion (Kamerabefahrung) und Dichtheitsprüfungen mit Wasser oder Luft.
Regelungen zur Dichtheitsprüfung Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein sind die Regelungen zur Dichtheitsprüfung ebenfalls klar definiert:
Landeswassergesetz (LWG):
- Eigentümer von privaten Abwasserleitungen sind verpflichtet, diese Leitungen regelmäßig auf Dichtheit prüfen zu lassen.
- Es gibt keine einheitliche Frist für die Erstprüfung, jedoch wird eine Prüfung spätestens bei Verdacht auf Schäden oder Undichtigkeiten gefordert.
- Für Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an bestehenden Abwasserleitungen ist eine sofortige Prüfung vorgeschrieben.
Kommunale Satzungen:
- Zusätzlich zu den Landesregelungen können einzelne Gemeinden oder Städte in Schleswig-Holstein eigene Satzungen erlassen, die spezifische Fristen und Anforderungen festlegen.
- Oft sind Prüfintervalle von 10 bis 20 Jahren vorgesehen.
Prüfungsumfang und Durchführung
- Auch hier müssen die Prüfungen von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
- Prüfmethoden umfassen die optische Inspektion (Kamerabefahrung) und Dichtheitsprüfungen mit Wasser oder Luft.